AGB

1. Geltung und Bedingungen
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden gelten nur mit einer schriftlichen Zustimmung. Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Ein Auftrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung der Firma Kunterbunt, Am Sandfluss 11, 35096 Weimar zustande.

2. Selbstabholung
Das Abholen, Zurückbringen und Betreuen der Eventmodule erfolgt in Eigenregie des Mieters. Diese Option beinhaltet reine Preise für das Equipment. Ein Ausweisdokument ist mitzubringen. Die Abhol- und Rückgabezeit ist vorher zu vereinbaren. Die Mietzeit beträgt ca. 8 Std.. Nach Durchführung einer Spielaktion sind sämtliche Geräte besenrein und ordnungsgemäß zu verpacken und abzugeben. Beschädigungen an Mietobjekten sind sofort bei Feststellung zu melden.

3. Lieferservice mit Auf- und Abbau ohne Betreuung
Bei Anlieferung berechnen wir 0,40 €/km und 20,00 € für Auf und Abbau. Bei Anlieferung muss gewährleistet sein, dass unsere Fahrzeuge den Aktionsplatz ohne Probleme anfahren und direkt nach Veranstaltungsende auch wieder verlassen können. Bei Bedarf muss zum Be-/ Entladen, Auf-/ Abbau, kurzzeitig geeignetes Hilfspersonal vom Mieter / Veranstalter zur Verfügung gestellt werden. Durch Vertragspartner verschuldete Zeitverzögerungen werden angerechnet. Nach Durchführung einer Spielaktion sind sämtliche Eventmodule zu reinigen. Beschädigungen an Spielgeräten sind sofort bei Feststellung zu melden.

4. Komplettservice inkl. Lieferservice, Auf- und Abbau, mit Betreuung und Versicherung
Bei Anlieferung berechnen wir 0,40 €/km und 20,00 € für Auf und Abbau. Für die Betreuung berechnen wir 15,00 €/Std. pro Betreuer/-in. Der Auf- und Abbauzeitpunkt ist vorher zu vereinbaren. Die Aktions- und Betreuungszeit beträgt 6 Std. Nach Absprache sind auch längere Aktionszeiten möglich. Der Aufbau endet in der Regel eine viertel Stunde vor Veranstaltungsbeginn. Alle vom Vermieter beaufsichtigten Aktionen sind Haftpflicht versichert. Jedoch nicht in den Pausen, wenn Sie durch firmenfremdes Personal beaufsichtigt werden. Der Auftraggeber stellt den Aktionsplatz kostenlos zur Verfügung und sorgt für den freien Zugang. Das problemlose Anfahren und Verlassen des Veranstaltungsgeländes sowie kostenlose Parkmöglichkeiten am Aktionsort müssen gewährleistet sein. Bei Bedarf muss zum Be-/ Entladen, Auf-/ Abbau, kurzzeitig geeignetes Hilfspersonal vom Mieter zur Verfügung gestellt werden. Bei mehrtägigen Einsätzen muss der Mieter die Mietartikel nach Veranstaltungsende in einem abschließbaren Raum aufbewahren oder das Mietobjekt muss überwacht werden. Unserem Personal wird pro Veranstaltungsdauer von ca. 6 Std., 30 min. Pause gewährt.

5. Haftung, Betriebsgefahr, Versicherung
1) Schadensersatzansprüche uns gegenüber können nicht geltend gemacht werden, wenn bedingt durch höhere Gewalt die Aktion nicht rechtzeitig beginnen oder durchgeführt werden können. Wenn Aktionsmodule während der Aktionszeit beschädigt werden und eine planmäßige Durchführung nicht mehr möglich ist. Die Fristen verlängern sich aber angemessen. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen werden kann, sind Ansprüche des Mieters uns gegenüber, die über eine Erstattung der geleisteten Mietzahlung hinausgehen, ausgeschlossen. Wir behalten uns vor, eine Aktion zu unter- bzw. abzubrechen, wenn die Betriebsvoraussetzungen nicht eingehalten werden oder die Gäste gegen die Sicherheitsregeln verstoßen. Sollten die Platzbedingungen nicht erfüllt und eine Durchführung der Aktion deshalb nicht möglich sein, trägt der Veranstalter die durch den Ausfall entstandenen Anreise- und Personalkosten.

2) Vermietung ohne Betreuung: Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die vom vermieteten Gegenstand ausgehende Betriebsgefahr und für eventuelle Schäden, die durch den Ausfall des Mietobjektes entstehen. Es sei denn, ein Schaden ist direkt durch grobe oder vorsätzliche Fahrlässigkeit des Vermieters verursacht worden. Der Mieter haftet für anfallende Schäden vom Zeitpunkt der tatsächlichen Übernahme, bis zur Rückgabe der Mietsachen. Dazu zählen Schäden an dem Mietgegenstand sowie Folge- und Ausfallkosten. Der Mieter ist selbst für etwaige Sicherheits- und Unfallschutzmaßnahmen verantwortlich. Alle Hüpfburgen / Aktionsgeräte müssen von Erwachsenen durchgehend beaufsichtigt werden. Die Witterungsverhältnisse sind von der Aufsichtsperson zu beobachten, um frühzeitig zu reagieren. Bei aufziehendem Gewitter ist die Hüpfburg / Aktionsgerät sofort abzubauen bzw. das Gebläse sofort abzuschalten. Bei unsachgemäßer Behandlung des Aktionsgerätes (Verschmutzung durch Schuhe, Sand, usw.) werden Reinigungskosten in Höhe von 50,00 €, bzw. Reparaturkosten erhoben (je nach Schadensfall). Die Hüpfburg ist immer Besenrein abzugeben. Bei mehrtägigen Einsätzen muss der Mieter die Mietartikel nach Veranstaltungsende in einem abschließbaren Raum aufbewahrt werden oder das Mietobjekt muss überwacht werden.

3) Vermietung mit Betreuung: Alle vom Vermieter beaufsichtigten Aktionen sind Haftpflicht versichert. Kunterbunt übernimmt die Aufsicht des Spielbetriebes durch instruiertes Personal. Hierbei übernehmen wir jedoch keine Aufsichtsverpflichtung i.S.v. § 832 BGB. Eine Haftung für Schäden, die Personen im Rahmen des Spielbetriebes einem Dritten widerrechtlich zufügen, ist ausgeschlossen. Auf Seiten des Vertragspartners oder Dritten bestehende Aufsichtspflichten werden nicht auf uns übertragen.

6. Rücktritt vom Vertrag
1) Vertragsstrafe: Sollte Ihr Event ausfallen, oder Sie treten aus einem anderem Grund vom Vertrag zurück, sind wir berechtigt eine pauschalierte Entschädigung zu fordern. 20% des Rechnungsbetrages wenn Sie bis 30 Tage vor der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. 30 % wenn Sie bis zum 7. Tag vor dem Mietdatum absagen. 40% des Rechnungsbetrages wenn Sie bis zu 24 Stunden vor dem Veranstaltungstag ( ab Mitternacht ) kündigen. Absagen am Event-Tag werden mit 50% berechnet. Gilt auch für Reduzierung in der Auftragsbestätigung vereinbarten Leistungen. Sollte das Personal mit Gerätschaften bereits unterwegs zu Ihrer Veranstaltung sein, werden die Personal- und Anreisekosten in voller Höhe angerechnet.
2) Schlechtwetter: Sollte aufgrund der Wetterlage eine Benutzung der Vermieteten Sache nicht möglich sein und wurde diese vorher nicht aufgebaut zurückgebracht, so muss bei einer erneuten Anmietung lediglich 50% des Mietpreises entrichtet werden. Dieses gilt jedoch nicht für Kosten der Lieferung.

7. Betriebsvoraussetzungen
Für aufblasbare Geräte benötigen wir eine ebene, gereinigte Fläche, z.B. Gras oder Pflastersteine (keine Schotterplätze ). Direkte Zufahrt für einen Transporter (mit Anhänger) muss gewährt sein – Sollte dieses nicht möglich sein, bitten wir um vorherige Absprache. Die Bereitstellung von Strom (230 V, 16 A) in Aktionsnähe (40 m ) ist Sache der Veranstalter. Bei widrigen Witterungsverhältnissen wie Regen und starkem Windaufkommen (ab ca. Windstärke 5) werden aufblasbare Module, nicht betrieben.

8. Allgemeine Bestimmungen
Die Beschaffung von eventuell erforderlichen Genehmigungen ( z.B. Aufstellen auf öffentlichen Flächen ) oder Anmeldungen ( z.B. GEMA o.ä. ) liegt organisatorisch und kostenmäßig im Verantwortungsbereich des Mieters. Sollte einer oder mehrere Punkte des Vertrages nichtig sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der übrigen Punkte oder gar des gesamten Vertrages zur Folge. Gerichtstand für etwaige Streitigkeiten ist Marburg.